Aktuelle Regelungen
für ein sicheres Training

Hygienemaßnahmen

alle body + soul Center

++Update 01.04.2022++

Die Übergangsregelungen der Bayerischen Staatsregierung enden mit Ablauf des 02.04.2022. Ab 03.04.2022 entfallen die behördlichen Vorgaben bis auf Weiteres. 

Für Dich und Deinen Besuch in unseren Centern gilt ab 03.04.2022 folgendes:

  • Die 3G-Zugangskontrolle entfällt.
  • Die Maskenpflicht entfällt. Natürlich kann weiterhin optional eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden.


Unsere Basisschutzmaßnahmen behalten wir zu Deinem und dem Wohl unserer Mitarbeiter selbstverständlich bei:

Kontaktlose Körpertemperaturmessung (Fever-Screening)

Bereits beim Betreten des Centers wird zur Sicherheit aller Deine Körpertemperatur mittels Wärmebildkamera automatisch und kontaktlos gemessen. Bitte beachte, dass wir Dir bei erhöhter Temperatur den Einlass verwehren können.
 

Lüftungskonzept mit Frischluftzufuhr
An dieser Stelle möchten wir Dich über unser seit Gründung bestehendes Lüftungskonzept informieren:

  • Die Belüftung aller body + soul Center erfolgt mittels Frischluftzufuhr.
  • Das Regelungskonzept der Lüftung ist auf die jeweilige Nutzung | Belegung abgestimmt.
  • Luftqualitäts-Sensoren auf der Trainingsfläche, in den Kursräumen sowie im Wellnessbereich sichern eine bedarfsgeregelte Lüftung.
  • Die Luftwechselrate (Frischluftzufuhr) in den einzelnen Teilbereichen ist bis zu 15-fach pro Stunde.
  • Die Anforderungen und Empfehlungen der Bayerischen Staatsregierung und des Robert Koch Instituts werden übererfüllt.


UVC-Lüfter
Zusätzlich zur hohen Luftwechselrate haben wir in allen Kursräumen Raumluftentkeimer für eine optimale Sicherheit installieren lassen. Mit Hilfe der UVC-Strahlungs-Technologie lässt sich COVID-19 zuverlässig und nachhaltig aus der Raumluft entfernen. Dabei werden die Viren nicht nur wie in HePa-Filtern gesammelt, sondern durch die Zerstörung der DNA sofort unwirksam gemacht und schlussendlich abgetötet.
 

Desinfektion
Die zusätzlich zur Verfügung gestellten Desinfektionssäulen stehen weiterhin für Dich bereit.


Unsere bewährte Fairplay-Regeln zur allgemeinen Hygiene sind weiterhin gültig:

  • Wir empfehlen angemessene Trainingsbekleidung sowie geeignete und saubere Sportschuhe.
  • Auf allen Kraftgeräten ein ausreichend großes Handtuch unterlegen.
  • Trainingsgeräte nach jedem Training desinfizieren.
  • Sauna, Sanarium, Infrarot-Kabine, Aromagrotte und Dampfbad nur geduscht, unbekleidet und mit ausreichend großer Handtuchunterlage benutzen.
  • Vor Benutzung des Sportpools duschen.


Die sogenannte „Hotspot Regelung“ gilt weiterhin, daher kann es nach behördlicher Anordnung kurzfristig zu Änderungen der Vorgaben kommen.
 

Viele Grüße und bleib gesund,

Dein body + soul Team


 

++Update vom 16.02.2022++

Laut Aktualisierung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 16.02.2022 gilt für Deinen Zutritt in unseren Centern ab 17.02.2022 die 3G Regel: Geimpft, genesen oder negativ getestet.

Der Impfnachweis ist aktuell nur direkt per Cov Pass APP o.ä., Vorlage des Original-Impfpasses oder Original EU Impfzertifikats möglich. Die sogenannte "EU Impfzertifikat Plastikkarte | Scheckkarte" können wir leider nicht akzeptieren. 

Als getestet gilt eine Person, die einen schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen kann. Der Nachweis hat

  • auf einem PCR-Test, PoC-PCR-Test oder Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • auf einem PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • auf einem vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht im Center vorgenommenen Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest)

zu beruhen.

Zur Übersicht fassen wir die weiteren aktuell gültigen Hygiene-Regeln für Dich nachfolgend nochmals zusammen:

FFP2-Maskenpflicht
Es ist grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung oder z. B. beim Duschen. Das bedeutet, die Maske darf NUR am Gerät abgenommen werden. (FFP2-Masken mit Ventil | Filter sind weiterhin nicht gestattet.)

Abstand halten
Bitte halte während Deines gesamten Aufenthaltes im Center mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen. Als kleinen Reminder für Zwischendurch haben wir für Dich entsprechende Fußbodenaufkleber im Center platziert.

Kinderbetreuungs-Service
Dieser steht Dir aktuell nicht zur Verfügung. Laut den aktuellen Corona Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung dürfen Kinder nur noch in festen Gruppen betreut werden, was bei uns nicht gewährleistet werden kann. Wir bedauern dies sehr und hoffen, unseren Kinderbetreuungs-Service für Dich und Deine Kids baldmöglichst wieder anbieten zu können. 

Welche Nachweise können wir akzeptieren? 

Geimpft oder genesen
Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber drei Monate zurückliegt. Sowohl genesene als auch geimpfte Personen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen. Bei ihnen darf zudem keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen sein. Die sogenannte "EU Impfzertifikat Plastikkarte | Scheckkarte" können wir leider nicht akzeptieren.

PCR-Tests | PoC-PCR-Test
Über das Ergebnis wird eine Bescheinigung erstellt, die vor Besuch des Fitness Centers vorzulegen ist; der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor Beginn des Besuchs vorgenommen worden sein.

Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung („Schnelltests“)
Diese müssen von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. Dies ist grundsätzlich bei den lokalen Testzentren, den niedergelassenen Ärzten, den Apotheken und den vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Teststellen möglich. Über das Ergebnis wird eine Bescheinigung erstellt, die vor Besuch des Fitness Centers vorzulegen ist; der Schnelltest muss höchstens 24 Stunden vor Beginn des Besuchs vorgenommen worden sein.

Nachweise sind gemäß der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom 08.05.2021 zu erbringen.

Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests)
Nachweis eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der direkt vor Ort durchgeführt wurde. 
Mitgebrachte Selbsttests müssen demnach vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Bitte sei mindestens 30 Minuten vor Deinem gewünschten Trainingsbeginn im Center, um den entsprechenden Ablauf und die Beaufsichtigung durch uns gewährleisten zu können. Diese Regelung gilt in unseren Centern bis auf Widerruf.

Wir bitten Dich um Verständnis für mögliche längere Wartezeiten bei Deinem Check-in und Check-out.

Sportliche Grüße
Dein body + soul Team 

Welche Maßnahmen haben wir zu Deiner Sicherheit zusätzlich ergriffen?

Bereits beim Betreten des Centers wird zu Euer aller Sicherheit Deine Körpertemperatur mittels Wärmebildkamera automatisch und kontaktlos gemessen. Bitte beachte, dass wir Dir bei erhöhter Temperatur den Einlass verwehren müssen.

Unser Team im Center arbeitet selbstverständlich mit Mund-Nasen-Bedeckung und ist unter Wahrung des Mindestabstandes gerne wie gewohnt für Dich da. Zudem haben wir nach Bekanntwerden der Hygieneauflagen die letzten Tage intensiv genutzt, um unser Team bestens auf die neuen Hygienevorgaben zu schulen und auf alle Eventualitäten vorzubereiten.

Die Reinigungsintervalle in den Centern wurden erhöht und das Reinigungspersonal aufgestockt. Die beauftragten Reinigungsfirmen sind angehalten, die gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu befolgen und Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit Wirkungsgrad gemäß VAH Richtlinien zu verwenden. Zudem wird mit erhöhter Frequenz eine Desinfektion von Türklinken, Handläufen und allen Armaturen in Toiletten im Center vorgenommen.