Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft 

a.  Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung der Vereinbarung, sofern kein abweichendes Datum vereinbart wurde. 
b.  Die Mitgliedschaft besteht zunächst für die vereinbarte Grundlaufzeit. 
c. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. 

 

2. Kündigung der Mitgliedschaft 

a.  Während der Grundlaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig (siehe Ziffer 13). 
b.  Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Mitgliedschaften mit einer vereinbarten Grundlaufzeit von einem Monat beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende.
c.  Bei Kündigung während einer Stilllegung verschiebt sich der frühestmögliche Kündigungstermin um die Dauer der Stilllegung.
d.  Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei body + soul maßgeblich.
e.  Soll eine Mitgliedschaft mit Ablauf der Grundlaufzeit enden, so kann die Kündigung bereits bei Mitgliedschaftsabschluss auf der Vereinbarung vermerkt werden. Andernfalls ist die Regelung in 1c. zu beachten. 


Die Kündigungsfrist gilt NUR für Mitgliedschaften, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden! Ansonsten gelten die AGB auf der Rückseite Ihrer eigenen unterschriebenen Nutzungsvereinbarung!

3. Höhe der Beiträge

a.  Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages ist in der Nutzungsvereinbarung vereinbart. 
b.  Im Falle von Barzahlung wird pro Bearbeitungsvorgang eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00 erhoben. 
c.  Eine Veränderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) berechtigt body + soul ab dem Zeitpunkt der Geltung zu einer entsprechenden Anpassung der Beiträge. 
d.  Schüler- | Studenten- und Ausbildungstarife werden nach Beendigung der schulischen- bzw. akademischen Ausbildung, spätestens aber mit dem erreichten 27. Lebensjahr automatisch auf die sodann gültige Preisliste angepasst. Der Schüler-, Studenten- oder Ausbildungsnachweis ist 1x jährlich zum 01.11. unaufgefordert in Kopie bei body + soul einzureichen. Ansonsten kann der Tarif durch body + soul auch vor Ablauf der in lit. d. Satz 1 genannten Zeit gemäß aktueller Preisliste angepasst werden. 

 

4. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren | Fälligkeiten

a.  Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. Startgebühr und Trainerpaket) zu begleichen. Das Mitglied erteilt hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat und hat dafür Sorge zu leisten, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung der fälligen Beiträge und Gebühren aufweist.
b. Beitrag
  Der monatliche Beitrag ist jeweils zum Ersten des Monats im Voraus fällig und wird von dem umseitig genannten Konto grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren am letzten Bankbuchungstag eines Monats eingezogen.
c.  Teilbeitrag, Startgebühr und Trainerpaket
  Der Teilbeitrag, die Startgebühr und das Trainerpaket sind einmalige Gebühren. Sie werden bei Abschluss der Vereinbarung sofort fällig und je nach Abschlussdatum unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Bankvorlagefristen, entweder am letzten Bankbuchungstag des Monats oder am 15. des Monats bzw. dem darauffolgenden Bankbuchungstag grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Sie sind nicht erstattungsfähig
d.  Der gesetzlichen Avisierungspflicht im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens wird durch die Angaben in der Nutzungsvereinbarung und in den AGB nachgekommen. Ansonsten wird die Avisierungspflicht ausgeschlossen.
e. Jedes Mitglied verfügt über ein Guthabenkonto auf das durch das Mitglied Guthaben zur Bezahlung im Center aufgebucht werden kann. Ist dieses Konto überzogen, ist body + soul berechtigt, die offenen Posten nach 14 Tagen über die angegebene Bankverbindung einzuziehen.

 

5. Rücklastschriften

Im Falle eines vom Mitglied verschuldeten, nicht erfolgreichen Lastschrifteinzugs entstehen dem Mitglied Bank- und Bearbeitungsgebühren pro entstandener Rücklastschrift. Diese werden je nach Datum der Rücklastschrift unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Bankvorlagefristen entweder am letzten Bankbuchungstag des Monats oder am 15. des Monats bzw. dem darauffolgenden Bankbuchungstag grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

 

6. Angebotsumfang 

a.  Diese Vereinbarung berechtigt das Mitglied während der regulären Öffnungszeiten die jeweils angebotenen Leistungen des betreffenden body + soul Centers zu nutzen. Hiervon ausgenommen sind auf- oder einzelpreispflichtige Angebote, die dem gültigen Preisaushang entnommen werden können (z.B. Behandlungen, Solarien, Personal Training, Speisen und Getränke).
b.  Stets enthaltene grundsätzliche Leistungsbestandteile sind die Nutzung der freistehenden Cardio- und Kraftgeräte, des wöchentlichen Group Fitness Kursangebotes, des Wellnessbereiches inkl. der Saunen sowie des Sportpools und der Kletterwand (soweit in dem betreffenden Center vorhanden). 
c.  Die einmalige Startgebühr beinhaltet: Datenträger und Profilerfassung | -verwaltung. Das einmalige Trainerpaket beinhaltet: ganzheitliche, professionelle Grundbetreuung und Trainingssteuerung, individuelle Körperanalysen und regelmäßige Fitnesstests, laufende, bedarfsgerechte Trainingsprogrammanpassungen. 
d.  body + soul behält sich vor, die über die Kernöffnungszeiten von 09:00 bis 22:00 hinaus gehenden Öffnungszeiten sowie Einzelangebote, insbesondere der Kursstunden oder spezieller Trainingsgeräte zu ändern. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Aufnahme oder Aufrechterhaltung solcher speziellen Angebote, solange das grundsätzliche Angebotsspektrum hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 
e.  Beim Kinderbetreuungs-Service handelt es sich um ein freiwilliges Zusatzangebot, auf welches kein Anspruch besteht. Verkürzungen der Öffnungszeiten oder Veränderungen der Nutzungsvoraussetzungen berechtigen ausdrücklich nicht zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft.
f.  body + soul garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten | bereit gestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist. 
g.  Für Reparaturen und Renovierungen behält sich body + soul das Recht vor, Teilbereiche für einen angemessenen Zeitraum zu sperren, ohne dass dem Mitglied hieraus ein Minderungsrecht entsteht.

 

7. Pflichten des Mitglieds 

Jede Änderung dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Daten des Mitglieds (z.B. Änderung der Adresse, der Bankverbindung, etc.) ist body + soul umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen. Verwaltungsgebühren und Mehraufwand, die mangels korrekter Daten (z.B. durch eine fehlerhafte Abbuchung) entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. 

 

8. Nutzungsbedingungen 

a.  Das Mitglied ist verpflichtet, sich an die vertraglichen Bestimmungen und die von body + soul ausgegebene und im Center ausgehängte Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung zu halten. Den Anweisungen des body + soul Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. 
b.  Missachtet ein Mitglied die Hausordnung oder Anweisungen des Personals, so ist body + soul berechtigt, die Mitgliedschaft nach Abmahnung außerordentlich zu kündigen. Davon unabhängig gilt ein sofortiges  außerordentliches Kündigungsrecht in besonders schweren Fällen des Fehlverhaltens oder aus wichtigem Grund, wenn selbst das Abwarten einer Verhaltensänderung nach Abmahnung nicht zumutbar ist. Die Mitgliedsbeiträge für die Restlaufzeit werden in diesem Fall sofort fällig.
c.  Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt das Mitglied hiermit body + soul, ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen. 
d.  Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet. Soweit eine Kinderbetreuung angeboten wird, ist Kindern nur der Aufenthalt in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten und nicht in dem Fitness- bzw. Spa- und Wellnessbereich gestattet. 
e.  Der Verzehr von alkoholischen Getränken und Speisen ist ausschließlich im Bereich der Theke und der Lounge gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten nicht-alkoholischen Getränken ist im gesamten Center erlaubt. Diese dürfen nur in unzerbrechlichen Behältern konsumiert werden.

 

9. Datenträger

a.  Der persönliche Datenträger dient sowohl zur Speicherung der Trainingsdaten, als auch als Mitgliedsausweis und ist daher von jedem Mitglied bei Nutzung unserer Center verpflichtend vorzulegen. Er wird vom Mitglied erworben. Der Verlust des Datenträgers ist umgehend im Center zu melden. Die Haftung für Schäden und Verlust seitens body + soul ist ausgeschlossen. 
b.  Das Mitglied verpflichtet sich, den Datenträger nur höchstpersönlich zu nutzen und nicht Dritten zu überlassen. Nutzt eine dritte Person den Datenträger unbefugt und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass er dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden ist, oder dass das Mitglied einen Verlust nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, ist body + soul zur fristlosen Kündigung des Vertrages gemäß Ziffer 8b. Satz 2 berechtigt und das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung eines body + soul Centers durch den Dritten eine Vertragsstrafe von EUR 40,00 je Nutzungsfall zu zahlen.

 

10. Verzugsfolge 

a.  Kommt ein Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist body + soul berechtigt, den bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig werdenden Restbeitrag geltend zu machen. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied den Verzug nicht zu vertreten hat. Bank- und Bearbeitungsgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 
b.  body + soul ist darüber hinaus berechtigt, ab Verzugseintritt seine Leistungen bis zum Beitragsausgleich (Verzugsende) einzustellen. 
c.  Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich body + soul das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit den Folgen aus Ziffer 8b. vor. 

 

11. Stilllegungen 

a.  Die Nutzungsvereinbarung kann während der Dauer der Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen pro Kalenderjahr einen Monat stillgelegt werden, wenn die vertraglich vereinbarte Grundlaufzeit mindestens 12 Monate beträgt. Während der Stilllegung ruht die Mitgliedschaft, ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Die Grundlaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung. Für jeden stillgelegten Monat wird eine Verwaltungsgebühr entsprechend der aktuell geltenden Gebührenliste erhoben. 
b.  Stilllegungen nach 11a. müssen schriftlich mindestens 10 Werktage vor Beginn der Stilllegung beantragt werden. Sie erfolgen nur monatsweise und können nicht rückwirkend gewährt werden. 
c.  Bei Kündigung während einer Stilllegung verschiebt sich der frühestmögliche Kündigungstermin um die Dauer der Stilllegung. 
d.  Die Stilllegung ist ein unverbindliches Angebot. Ein Anspruch auf die Möglichkeit der Stilllegung besteht hierbei nicht, vielmehr behält body + soul sich ausdrücklich vor, dieses Angebot auch während der Grundlaufzeit ersatzlos zurückzuziehen. 
e.  Außerordentliche Stilllegungen sind geregelt unter Punkt 12. 

 

12. Krankheit, Ausfallzeiten 

Machen es dem Mitglied persönliche Umstände unmöglich, das Leistungsangebot von body + soul zu nutzen, entsteht hieraus grundsätzlich keine Entbindung aus den vertraglichen Verpflichtungen. Jedoch bietet body + soul in besonderen Fällen folgende Regelungen an: 

a.  Bei durch ärztliches Attest nachgewiesener Sportunfähigkeit, die die Dauer von 4 Wochen übersteigt, kann die Mitgliedschaft - auch über den Zeitraum von vier Wochen hinaus - monatsweise, jedoch nicht rückwirkend, stillgelegt werden. 
b.  Bei Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft für bis zu zwölf Monate stillgelegt oder gekündigt werden. Ein Nachweis der Schwangerschaft ist erforderlich. 
c.  Bei Kündigung während einer Stilllegung verschiebt sich der frühestmögliche Kündigungstermin um die Dauer der Stilllegung. 

 

13. Außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft 

a.  Ein Wohnortwechsel berechtigt zur außerordentlichen Beendigung der Mitgliedschaft, wenn der Wohnort-wechsel durch Bescheinigung der Meldebehörde nachgewiesen werden kann und der neue Wohnort mehr als 20 km von dem nächsten body + soul Center entfernt ist. 
b.  Die Schließung eines body + soul Centers berechtigt zur außerordentlichen Kündigung, wenn danach das nächstgelegene body + soul Center mindestens 20 km weiter vom Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt ist, als das geschlossene bzw. verlegte Center. 
c.  Eine Kündigung ist ebenso möglich, falls dem Mitglied aus gesundheitlichen Gründen eine weitere Nutzung der Leistungen von body + soul nicht mehr zumutbar ist, wie bspw. eine durch fachärztliches Attest nachgewiesene Schwangerschaft oder dauerhafte Sportunfähigkeit.
d.  Außerordentliche Kündigungen müssen in schriftlicher Form eingereicht werden und können erst bei vollständigem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen berücksichtigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Monatsende.

 

14. Übertragung der Mitgliedschaft 

Die Rechte des Mitglieds aus der Mitgliedschaft sind grundsätzlich nicht übertragbar. Jedoch ist mit Zustimmung von body + soul eine dauerhafte Übertragung der Mitgliedschaft auf Dritte möglich, soweit diese noch nie Mitglied in einem body + soul Center gewesen sind. Die Zustimmung zur Übertragung liegt im freien Ermessen von body + soul. 

 

15. Höhere Gewalt 

Wird es body + soul aus nicht zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung. Das Mitglied hat jedoch das Recht, entsprechend der Dauer der Ausfallzeit nach Ende der regulären Mitgliedschaft kostenlos weiter zu trainieren. 

 

16. Gesundheit des Mitglieds 

body + soul empfiehlt jedem Mitglied die Teilnahme an den angebotenen Gesundheitstests im Rahmen der individuellen Trainingsberatung. body + soul übernimmt keine Verantwortung für die gesundheitliche Eignung des Mitglieds. 

 

17. Haftung 

a.  body + soul haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die dem Mitglied im Rahmen der Angebotsnutzung entstehen. Ausgenommen hiervon ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten durch body + soul und seine Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
b.  Die Haftungssumme ist für Sachschäden auf EUR 500.000,00 für Personenschäden auf EUR 1.000.000,00 beschränkt. 

 

18. Wertgegenstände 

Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten body + soul wird keinerlei Haftung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das zur Verfügung stellen von Spinden begründet keinerlei Pflichten von body + soul in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. 

 

19. Minderjährige 

Bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Die Zahlung kann bei monatlicher Abbuchung nur über das Konto eines Erziehungsberechtigten erfolgen. 

 

20. Datenschutzerklärung 

Mit seiner Unterschrift stimmt das Mitglied der elektronischen Speicherung und Verwendung der persönlichen Daten durch body + soul zu. body + soul ist berechtigt zur Verwendung und Verarbeitung aller Daten, die im Zuge der Anmeldung oder später bekannt gegeben werden sowie Daten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und Verrechnung von Leistungen anfallen. Die Verwendung der erhobenen Daten umfasst die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung für Marketingzwecke oder interne Statistiken ausschließlich von und für body + soul. Die Zustimmung zur Verwendung und Verarbeitung der persönlichen Daten kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht. Wie body + soul die Daten verarbeitet, kann das Mitglied jederzeit auf der Homepage unter www.bodyandsoul.de/datenschutz/ nachlesen.

 

21. Sonstiges 

Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien haben dann eine neue Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. 

 

22. Schriftform 

Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Zum Abschluss, der Änderung, der Über-tragung sowie der Beendigung dieser Mitgliedschaft bedarf es in jedem Fall einer schriftlichen Erklärung oder Vereinbarung zwischen dem Mitglied und body + soul. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Für eine mögliche Fristwahrung zählt das Datum des Zugangs bei body + soul, nicht des Poststempels. 

 

body + soul group AG & Co. KG, Grünwald, April 2023